|
|
|||||||||||||||
Zur Anmeldung werden benötigt:- Passbild in Farbe - Sehtestbescheinigung - Nachweis "Sofortmaßnahmen am Unfallort" |
|||||||||||||||
|
Nach erfolgter Anmeldung in der Fahrschule muss der Führerscheinantrag (in der Fahrschule erhältlich) in der Führersteinstelle des Landkreises Rügen eingereicht werden. Fahrschüler mit Wohnsitz außerhalb von Rügen reichen den Antrag in der für sie zustandigen Behörde ein. |
|||||||||||||||
Mindesalter bei Erwerb einer Fahrerlaubnis
|
|||||||||||||||
|
Beginn der Ausbildung ist ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindesalters möglich. Ablegen der Theorieprüfung ist 3 Monate und Ablegen der Praxisprüfung ist einen Monat vor Erreichen des Mindesalters möglich. Die Theorieprüfung erfolgt generell per Computer. Termine werden von der DEKRA vergeben, einmal monatlich in Bergen und zwei mal wöchentlich in Stralsund. Die praktische Prüfung erfolgt im Prüfort Bergen. Die Prüfgebühren für die Prüforganisiation müssen bargeldlos mindestens 10 Tage vor Absolvierung der Prüfung überwiesen werden. |
|||||||||||||||
Die Theoretische Ausbildung umfasst
|
|||||||||||||||
Die praktische Ausbildung umfasst
|
|||||||||||||||